CEVI-Verkehrsdienst Murgenthal
😍 Mittendrin statt nur dabei! 😍
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Auf Haupt- und Nebenstrassen müssen folgende Signalgrössen verwendet werden:
Δ Gefahrensignale (z.B. "Achtung Bauarbeiten"): 90 cm Schenkellänge
Ο Vorschriftssignale (z.B. "Fahrverbot"): 60 cm Durchmesser
Π Hinweissignale (z.B. "Sackgasse"): 50 cm Seitenlänge
⇒ Wegweiser (z.B. "Oranger Umleitungswegweiser"): 130 cm
* Für kurzfristige Einsätze (z.B. Feuerwehren) werden in der Regel auch Wegweiser im Kleinformat 100 x 25 cm toleriert.
Triopan-Faltsignale auf Haupt- und Nebenstrassen müssen eine Grösse von 90 cm aufweisen. Gesamtlänge mit Gestell 115 cm.
Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen:
R1 / EG = normale Reflektion (alte Version / Nebenanlagen)
R2 / HIP = starke Reflektion (Gilt für alle Strassen ab 01.01.2012)
R3 / DG = sehr starke Reflektion (Autobahnen ab 01.01.2020)
Auf Haupt- und Nebenstrassen eingesetzten Signaltafeln müssen den Reflexwert R2 / HIP aufweisen, ausgenommen Wegweiser.
Alle Faltsignale müssen reflektieren. Hier genügt eine normale Reflektion (R1) sofern die Faltsignale bei Dunkelheit mit einer Blitzlampe ausgerüstet werden.
Alle während der Dunkelheit auf der Strasse eingesetzten Absperrungen oder Leitkegel müssen reflektieren (R1 oder R2).
Personen, welche auf der Fahrbahn arbeiten, müssen Warnkleider gemäss EN 20471* tragen:
EN 20471 Klasse 1: Solo getragen: In der Schweiz nicht zugelassen.
EN 20471 Klasse 2: Für kurze Einsätze bis ca. 1 Stunde auf der Strasse.
Die jeweilige Norm eines Kleidungsstückes wird auf der Etikette mit dem Symbol einer "Warnweste" abgebildet, daneben steht die Zahl der Warnklasse - also 2 oder 3.
Für vorübergehende Einsätze auf der Strasse sollen Kleider der Klasse 2 verwendet werden, z.B. eine Warnweste.
Für länger dauernde Einsätze muss entweder ein Warnkombi der Klasse 3 oder ein paar Hosen der Klasse 2 und eine Jacke oder ein T-Shirt der Klasse 2 angezogen werden.
Zur Erreichung der EN 20471 Normen müssen folgende Mindestflächen erreicht werden:
EN 20471 Kl. 2: Hintergrundmaterial in Tagesleuchtfarbe: 0.5 m2, Reflexmaterial: 0.13 m2
EN 20471 Kl. 3: Hintergrundmaterial in Tagesleuchtfarbe: 0.8 m2, Reflexmaterial: 0.2 m2
(Tagesleuchtfarben sind orangerot und neongelb, Reflexmaterial sind die silbergrauen Reflextreifen (z.B. Scotchlite der Marke 3M)
* EN 20471 = überarbeitete Euronorm 471, gültig ab 01.01.15 (entspricht der Schweizer Norm SN 640710)
Blitzlampen-Normen SN 640844-1a-NA
A) Für Haupt- und Nebenstrassen zugelassen: Lampentyp L8L und L8M
B) Für Hauptstrassen und Autobahnen zugelassen: Lampentyp L8M
C) Für Aufbau- und Lauflichter auf Hauptstrassen und Autobahnen: Lampentyp L8M
D) Lichtfarbe: gelb (Blitzlampen mit rotem Licht sind in der Schweiz nicht zugelassen)
Hinweis: Die Klassifizierung der Lampe erfolgt gemäss den technischen Anforderungen der SN 640844-1a-NA oder EN 12352 durch den Hersteller. Dafür werden u.a. Lampengrösse, Lichtstärke, Lichtfarbe, Blitzfrequenz, Einsatzdauer, Witterungsbeständigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Robustheit und Dämmerungsschaltungen berücksichtigt.
2 Blitzlampentypen, welche die Normen L8L und L8M erfüllen:
A) „Nissen Star-Flash LED 627 FÜQ“ mit Li-Fe-Akku in 12 Volt Ladebox
B) "Triopan Helios LED-Master“ in Kunststoffbox (mit normalen 6 Volt Blockbatterien)
Leitkegel-Normen SN 640876 (Übergangsfrist bis 2017)
Autobahn und Autostrassen: Typ R2A
= Höhe: 75 cm, vollreflektierend* R2, 5 kg Mindestgewicht
Haupt- und Nebenstrassen: Typ R2A oder R2B
= Höhe: 50 cm, voll- oder teilreflektierend* R2, 2.5 kg Mindestgewicht
Ausnahmeregelung für Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, Sanität und Zoll:
Für alle Strassenkategorien kann hier die Grösse 50 cm in der Version R2A (vollreflektierend) mit einem Mindestgewicht von 1.9 kg verwendet werden. (Höhe 75 cm und 4 kg Mindestgewicht sind auch möglich, aber nicht zwingend)
*Vollreflektierend R2A = rote und weisse Streifen mit hochreflektierender Folie (R2)
*Teilreflektierend R2B = nur weisse Streifen in hochreflektierender Folie (R2)
Für Stablampen gibt es in der Schweiz nur wenige Vorschriften.
- Für Verkehrsdienste dürfen im Kanton Zürich nur gelbe Stablampen eingesetzt werden (Weisung KAPO), in den meisten anderen Kantonen sind Stablampen mit rotem oder gelbem Aufsatz zugelassen.